Versteuerung von Einnahmen aus Hehlerei (DVD-​​Verkauf an BND)

Wie ver­steu­ert man eigent­lich Ein­nah­men aus dem Ver­kauf von Die­bes­gut? Also, wenn man z.B. 4,5 Mio. EUR vom Bun­des­nach­rich­ten­dienst für gestoh­lene Daten bekom­men hat? Wenn man die­ses Ein­kom­men in Deutsch­land erzielt, dann muss man diese Ein­nahme doch auch in Deutsch­land ver­steu­ern, oder? Ist man als Dieb eigent­lich für Ein­nah­men Umsatzs­steu­er­pflich­tig oder kann man sich als Klein­kri­mi­nel­ler von der USt­pflicht befreien lassen?

Wenn zukünf­tig die staat­li­chen Insti­tu­tio­nen für Die­bes­gut gute Preise bezah­len, dann könnte es ja sein, dass sich dadurch ganz neue Erwerbs­mög­lich­kei­ten für unehr­li­che Bür­ger erge­ben — und bald ste­hen alle Buch­hal­ter vor die­sem Pro­blem. Muss man hier­für den SKR anpas­sen oder gibt es schon ein Konto für „Ein­nah­men aus Heh­le­rei und Dieb­stahl“ (umsatzsteuerbefreit).

Fragt sich und die Buch­hal­tungs­spe­zia­lis­ten auf www.rechnungswesen.de

RalphGL, das Mäd­chen für Alles

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